Informationen zur Gaspreisbremse

Fragen und Antworten

Die finanziellen Mittel kommen von Bund und Ländern.

Ja – Energiesparen ist weiterhin das Wichtigste, jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei. Gleichzeitig können nur durch eine geringere Nachfrage die Preise wieder auf ein normales Maß sinken.
Und beachten Sie bitte auch, dass die angekündigte Gaspreisbremse auf 80 % Ihres Vorjahresverbrauches gedeckelt sein wird. Alles darüber hinaus müssen Sie zum normalen Preis bezahlen. Das bedeutet: Je weniger Gas Sie verbrauchen, desto mehr profitieren Sie von den durch die Preisbremse reduzierten Energiepreisen.

Kundinnen und Kunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von weniger als 1,5 Mio. Kilowattstunden erhalten ab 1. März 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet: Der Preis ist für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt.

Für Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023. Im März 2023 erfolgt eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Das heißt, im März wird Ihnen der dreifache Entlastungsbetrag (für die Monate Januar, Februar und März) gutgeschrieben.

Ja, die Preisbremse wird bei der Berechnung Ihres monatlichen Abschlags berücksichtigt. Wir werden Ihre Abschläge zum 1. März 2023 anpassen. Die genaue Höhe Ihres monatlichen Abschlags werden wir Ihnen vorab schriftlich mitteilen. Sie müssen Ihre Abschläge also nicht selbst anpassen.

Um von der Gaspreisbremse zu profitieren, müssen Sie als Kundin oder Kunde nichts tun. Die Entlastungsbeiträge für die Monate Januar und Februar erhalten Sie rückwirkend im März 2023. Ab dann gilt die Entlastung fortlaufend.

Ihr monatlicher Abschlag beträgt im Normalfall ein Zwölftel (1/12) Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Gaspreisbremse wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 Prozent des monatlichen Gasverbrauchs zahlen Sie 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Für jede weitere Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

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