Informationen zur Gaspreisbremse

Fragen und Antworten

Im Rahmen der Umsetzung der Preisbremse haben wir die Abschlagsabbuchungen ausgesetzt. Alle noch offenen Forderungen werden jetzt wieder abgebucht. Das betrifft alle bereits fälligen Abschläge (die bereits um die Energiepreisbremse gemindert sind) sowie noch offene Rechnungsbeträge. Dadurch können mehrere Abbuchungen erfolgen.

Alle Abbuchungen werden Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und in jedem Fall mit der nächsten Rechnung verrechnet.

Die Erdgaspreisbremse hängt von der Höhe Ihres Verbrauchs ab. Sie entlastet Kundinnen und Kunden, die per Leitung Erdgas beziehen. Dabei gibt es zwei Gruppen von Endverbrauchern bzw. Entnahmestellen, die von der Preisbremse profitieren:

Gruppe 1: Haushalts- und Gewerbekunden

Kundinnen und Kunden, die üblicherweise weniger als 1,5 Mio. kWh (bzw. 1,5 GWh) Erdgas im Jahr verbrauchen, also alle Haushaltskunden sowie alle Kunden mit kleinem oder mittlerem Gewerbe. Unabhängig von der Bezugsmenge sind darüber hinaus folgende Personen, Unternehmen und Einrichtungen berechtigt:

  • Wohnungswirtschaft
  • Haushaltskunden
  • Kunden mit überwiegendem Erdgasbezug zur Wohnraumvermietung/Wohnungseigentümergemeinschaft
  • zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Rehabilitation
  • Behindertenwerkstätten, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe
  • Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein.

Für diese Verbrauchergruppe gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der Referenzpreis von 12 ct/kWh (brutto).

Gruppe 2: Geschäftskunden

Großkunden mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 1,5 GWh, die nicht zur Kundengruppe 1 gehören (größtenteils Industriekunden), und zugelassene Krankenhäuser (unabhängig von Ihrem Verbrauch) haben Anspruch auf die Erdgaspreisbremse.

Für diese Verbrauchergruppe gilt für 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der Referenzpreis von 7 ct/kWh (netto).

Für Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen gilt die Erdgaspreisbremse ab März 2023. Im März 2023 erfolgt automatisch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Das heißt, im März wird Ihnen der dreifache Entlastungsbetrag (für die Monate Januar, Februar und März) gutgeschrieben. Die Erdgaspreisbremse gilt voraussichtlich bis Dezember 2023.

Großverbraucher mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 1,5 GWh Erdgas, die nicht zur Kundengruppe 1 gehören (größtenteils Industriekunden), und zugelassene Krankenhäuser (unabhängig von Ihrem Verbrauch) werden direkt ab dem 01. Januar 2023 entlastet, da sie nicht in der Dezember-Soforthilfe berücksichtigt wurden.

Ihr monatlicher Abschlag beträgt im Normalfall ein Zwölftel Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Erdgaspreisbremse wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt.

Haushalts- und Gewerbekunden zahlen für 80 Prozent des monatlichen Erdgasverbrauchs 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Großkunden mit mehr als 1,5 GWh Jahresverbrauch erhalten auf eine Menge in Höhe von 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs des Jahres 2021 (Entlastungskontingent) einen Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer.

Für alle Kunden gilt: Für jede weitere Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Die finanziellen Mittel kommen von Bund und Ländern. Sie stellen die notwendigen finanziellen Mittel für die Soforthilfe bereit.

Nein, da Ihr Arbeitspreis bis mindestens 30. September noch unter dem Preisbremsen-Niveau (Gas 12 ct/kWh) liegt. Wir werden Sie rechtzeitig - bis etwa Mitte August - über Ihren ab 01.10.2023 gültigen Arbeitspreis informieren.

Ja – Energiesparen ist weiterhin das Wichtigste, jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei. Gleichzeitig können nur durch eine geringere Nachfrage die Preise wieder auf ein normales Maß sinken. Und beachten Sie bitte auch, dass die angekündigte Erdgaspreisbremse für Haushaltskunden, kleine und mittlere Gewerbe nur 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauches deckeln wird. Bei Großverbrauchern, die mehr als 1,5 GWh Erdgas im Jahr verbrauchen, und zugelassenen Krankenhäusern sind es 70 Prozent. Alles darüber hinaus müssen Sie zum vertraglich vereinbarten Preis bezahlen. Das bedeutet: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto mehr profitieren Sie von den durch die Preisbremse reduzierten Energiepreisen.

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