Preisinformation

Aufgrund der Entspannungen am Energiemarkt werden wir die Strompreise zum 1.1.2024 erneut senken und den Vorteil der gesunkenen Beschaffungskosten an Sie weitergeben.

Die Erdgaspreise bleiben unverändert. Für einen kleinen Teil unserer Erdgaskunden steigen die Preise aufgrund eines auslaufenden Festpreises zum 01.10.2023. Diese Kunden haben besonders lange von sehr niedrigen Preisen profitiert.

Unsere Preisanpassungen erfolgen nach aktuell geltendem Recht. Sollte der Gesetzgeber Änderungen verabschieden, werden wir die neuen Vorgaben schnellstmöglich umsetzen. Dies gilt auch für die Soforthilfe sowie die Energiepreisbremsen, über die wir Sie auf einer eigenen Seite informieren.

Strom

Der Arbeitspreis sinkt zum 1.1.2024. Die Preise werden rechtzeitig in der Presse veröffentlicht und die von der Preisanpassung betroffenen Kunden werden separat angeschrieben.

Eine Prognose der Preisentwicklung ist nicht möglich, da viele Faktoren den Strompreis beeinflussen. Wir beschaffen die benötigten Liefermengen eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen ausgleichen zu können. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Wir stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.

Gewinnen Sie Planungssicherheit, indem Sie jetzt einen günstigen Festpreistarif abschließen.
Prüfen Sie hier, wie hoch Ihre individuelle Ersparnis wäre.

Sicher ist: Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt bis zum 31.12.2023. Über eine Verlängerung der Strompreisbremse bis zum 30.4.2023 wird derzeit noch mit der EU-Kommission verhandelt. Mehr zur Strompreisbremse finden Sie hier.

Wir beschaffen die benötigte Energie für unsere Bestandskundinnen und -kunden mittel- bis langfristig im Voraus. Kurzfristige Schwankungen an den Energiebörsen – und dort v.a. an den sogenannten Spotmärkten, an denen kurzfristig benötigte Energie beschafft wird – schlagen sich daher nicht unmittelbar in unseren Preisen nieder. Aktuell steigen Sie dort durch den Nahostkonflikt sogar wieder. Durch unsere Beschaffungsstrategie ist es uns gelungen, die extremen Peaks des vergangenen Jahres auszugleichen.

Ja. In der nächsten Jahresabrechnung wird automatisch eine Aufteilung des Verbrauchs vorgenommen.

Wenn Sie die Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, notieren Sie bitte Ihre Zählerstände zum Stichtag der Preisänderung zum 31.12.2023 und übermitteln Sie uns diesen Zählerstand innerhalb einer Woche. Das geht am schnellsten über unseren OnlineService.

Im Wesentlichen setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Knapp ein Drittel machen Steuern, Abgaben und staatlich festgelegte Umlagen aus.
  • Rund ein Viertel des Strompreises sind Netzentgelte sowie gesetzlich regulierte Zählerkosten. Damit werden z. B. Versorgungsnetze betrieben und weiter ausgebaut.
  • Der dritte Anteil entfällt an den jeweiligen Energieversorger, der damit die Beschaffung, Vertrieb und Service finanziert. Lediglich dieser Anteil kann teilweise durch uns beeinflusst werden.

Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Sicher ist: Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt bis zum 31.12.2023. Über eine Verlängerung der Strompreisbremse bis zum 30.4.2023 wird derzeit noch mit der EU-Kommission verhandelt. Mehr zur Strompreisbremse finden Sie hier.

Abschlag

Passen Sie Ihren Abschlag im besten Fall nicht an. Durch die Strompreisbremse wurde Ihr Abschlag bereits gesenkt. Wir werden Ihren Abschlag in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung neu kalkulieren und Ihrem Verbrauch anpassen.

Im Rahmen der Umsetzung der durch die Bundesregierung beschlossenen Strompreisbremse haben wir Ihren Abschlag bereits angepasst. Der kommunizierten Abschlagsplan deckt das neue Preisniveau gut ab.


Gas

Die Erdgaspreise der Stadtwerke Lohmar bleiben zum 01.10.2023 unverändert – mit einer Ausnahme, die allerdings nur einen kleinen Teil der Kunden betrifft: Ende September läuft Ihr Festpreis „Konstant 2023-Option“ aus, der noch vor Einsetzen der Preisturbulenzen am Energiemarkt angeboten worden ist. Sie haben während der Laufzeit von einem äußerst niedrigen Gaspreis profitiert, während sich dieser in der Zwischenzeit zeitweise vervierfacht hatte.

Der Festpreis endet zum 30.9.2023. Ab dem 01.10.2023 gelten daher die Preise Ihres Rahmenvertrages. Diese sind durch die Gaspreisbremse für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauches auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

Schließen Sie jetzt einen günstigen Festpreistarif unterhalb der Preisbremse ab.
Prüfen Sie hier, wie hoch Ihre individuelle Ersparnis wäre.

Eine Prognose der Preisentwicklung ist nicht möglich, da viele Faktoren den Gaspreis beeinflussen. Wir beschaffen die benötigten Liefermengen eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen nicht sofort an unsere Kunden weitergeben zu müssen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Wir stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.

Gewinnen Sie Planungssicherheit, indem Sie jetzt einen günstigen Festpreistarif abschließen.
Prüfen Sie hier, wie hoch Ihre individuelle Ersparnis wäre.

Sicher ist: Die von der Bundesregierung beschlossene Gaspreisbremse gilt weiterhin mindestens bis zum 31.12.2023. Mehr zur Gaspreisbremse finden Sie hier.

Wir beschaffen die benötigte Energie für unsere Bestandskundinnen und -kunden mittel- bis langfristig im Voraus. Kurzfristige Schwankungen an den Energiebörsen – und dort v.a. an den sogenannten Spotmärkten, an denen kurzfristig benötigte Energie beschafft wird – schlagen sich daher nicht unmittelbar in unseren Preisen nieder. Durch unsere Beschaffungsstrategie ist es uns gelungen, die extremen Peaks des vergangenen Jahres auszugleichen.

Gaspreisbremse & Soforthilfe

Alle Informationen rund um die Soforthilfe haben wir auf einer eigenen Informationsseite für Sie zusammengefasst.

FAQ zur Gaspreisbremse & Soforthilfe

Abschlag

Sie müssen Ihren Abschlag nicht selbstständig anpassen. In der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung passen wir Ihren Abschlag an Ihren Verbrauch an. Die Gaspreisbremse federt die Preisanpassung zu Ihrem Vorteil ab. Prüfen Sie auch gerne unsere Festpreistarife, um wie in der Vergangenheit von der Planungssicherheit zu profitieren.

Zum Tarifrechner

Wir haben Ihren aktuellen Abschlag prozentual an die neuen Preise ab 01.10.2023 bereits angepasst, wenn Sie seit Oktober 2022 eine Jahresverbrauchsabrechnung erhalten haben. Wir raten daher von einer Senkung des Abschlags ab.

Wenn Sie Ihren aktuellen Energieverbrauch senken möchten, lesen Sie sich gerne unsere Energiespartipps durch. Wenn Sie Probleme haben, Ihre gestiegenen Abschläge oder Rechnungen zu bezahlen, finden Sie auf unseren Infoseiten zum Thema Zahlungen sowie Mahnung & Sperrung Hilfe.

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