Baustrom
Für die kurzzeitige Lieferung elektrischer Energie für Anlagen mit einer Leistungsinanspruchnahme bis 49 kW gelten die Preise der Grundversorgung.
Für die kurzzeitige Lieferung elektrischer Energie für Anlagen mit einer Leistungsinanspruchnahme bis 49 kW gelten die Preise der Grundversorgung.