Fragen und Antworten zur Preisanpassung bei den Ökostrom-Tarifen
Aufgrund der Entspannungen am Energiemarkt werden wir die Strompreise zum 1.1.2024 erneut senken und den Vorteil der gesunkenen Beschaffungskosten an Sie weitergeben.
Unsere Preisanpassungen erfolgen nach aktuell geltendem Recht. Sollte der Gesetzgeber Änderungen verabschieden, werden wir die neuen Vorgaben schnellstmöglich umsetzen. Dies gilt auch für die Soforthilfe sowie die Energiepreisbremsen, über die wir Sie auf einer eigenen Seite informieren.
Der Arbeitspreis sinkt zum 1.1.2024. Die Preise werden rechtzeitig in der Presse veröffentlicht und die von der Preisanpassung betroffenen Kunden werden separat angeschrieben.
Eine Prognose der Preisentwicklung ist nicht möglich, da viele Faktoren den Strompreis beeinflussen. Wir beschaffen die benötigten Liefermengen eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen ausgleichen zu können. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Wir stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.
Gewinnen Sie Planungssicherheit, indem Sie jetzt einen günstigen Festpreistarif abschließen.
Prüfen Sie hier, wie hoch Ihre individuelle Ersparnis wäre.
Sicher ist: Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt bis zum 31.12.2023. Über eine Verlängerung der Strompreisbremse bis zum 30.4.2023 wird derzeit noch mit der EU-Kommission verhandelt. Mehr zur Strompreisbremse finden Sie hier.
Wir beschaffen die benötigte Energie für unsere Bestandskundinnen und -kunden mittel- bis langfristig im Voraus. Kurzfristige Schwankungen an den Energiebörsen – und dort v.a. an den sogenannten Spotmärkten, an denen kurzfristig benötigte Energie beschafft wird – schlagen sich daher nicht unmittelbar in unseren Preisen nieder. Aktuell steigen Sie dort durch den Nahostkonflikt sogar wieder. Durch unsere Beschaffungsstrategie ist es uns gelungen, die extremen Peaks des vergangenen Jahres auszugleichen.
Ja. In der nächsten Jahresabrechnung wird automatisch eine Aufteilung des Verbrauchs vorgenommen.
Wenn Sie die Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, notieren Sie bitte Ihre Zählerstände zum Stichtag der Preisänderung zum 31.12.2023 und übermitteln Sie uns diesen Zählerstand innerhalb einer Woche. Das geht am schnellsten über unseren OnlineService.
Im Wesentlichen setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:
- Knapp ein Drittel machen Steuern, Abgaben und staatlich festgelegte Umlagen aus.
- Rund ein Viertel des Strompreises sind Netzentgelte sowie gesetzlich regulierte Zählerkosten. Damit werden z. B. Versorgungsnetze betrieben und weiter ausgebaut.
- Der dritte Anteil entfällt an den jeweiligen Energieversorger, der damit die Beschaffung, Vertrieb und Service finanziert. Lediglich dieser Anteil kann teilweise durch uns beeinflusst werden.
Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Sicher ist: Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt bis zum 31.12.2023. Über eine Verlängerung der Strompreisbremse bis zum 30.4.2023 wird derzeit noch mit der EU-Kommission verhandelt. Mehr zur Strompreisbremse finden Sie hier.
Abschlag
Passen Sie Ihren Abschlag im besten Fall nicht an. Durch die Strompreisbremse wurde Ihr Abschlag bereits gesenkt. Wir werden Ihren Abschlag in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung neu kalkulieren und Ihrem Verbrauch anpassen.
Im Rahmen der Umsetzung der durch die Bundesregierung beschlossenen Strompreisbremse haben wir Ihren Abschlag bereits angepasst. Der kommunizierten Abschlagsplan deckt das neue Preisniveau gut ab.