Unser Ökostrom-Angebot für Sie
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FairRegio Strom basis
pro Monat
- 100% Ökostrom
- Volle Flexibilität
- Monatlich kündbar
- Keine Mindestlaufzeit
Fair Ökostrom 12
pro Monat
- 100% Ökostrom
- 12 Monate volle Preisgarantie
- 12 Monate Laufzeit
Fair Ökostrom 24
pro Monat
- 100% Ökostrom
- 24 Monate volle Preisgarantie
- 24 Monate Laufzeit
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Ihre Stadtwerke Lohmar
Tarifdetails für FairRegio Strom basis
Ihr angegebener Jahresverbrauch | kWh |
---|---|
Arbeitspreis pro kWh | × 38,69 Cent |
Grundpreis pro Jahr | + 167,55 € |
Zählerpreis pro Jahr | + 13,03 € |
Erwartete Kosten pro Jahr | |
Erwartete Kosten pro Monat |
Die berechneten Kosten basieren auf Ihrem angegebenen Verbrauch. Die tatsächliche monatliche Abschlagszahlung kann u. U. davon abweichen.
Alle Preise sind Bruttopreise. Sie erhalten die gültige Umsatzsteuer und sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Volle Flexibilität mit FairRegio Strom basis
Sie möchten sich nicht festlegen und flexibel bleiben? Dann nutzen Sie unser Basisangebot mit nur zwei Wochen Kündigungsfrist.
- Keine Mindestlaufzeit
- Monatlich kündbar
- Volle Flexibilität
- Zu 100 Prozent aus regenerativen Quellen
FairRegio Strom basis (Grundversorgung) erhalten Sie automatisch, wenn Sie im Netzgebiet der Stadtwerke Lohmar Strom beziehen und keinen Sondervertrag abgeschlossen haben.
- Preisblatt Strom für Privatkunden[PDF, 128 KB]
- Vertragsbedingungen Strom[PDF, 49 KB]
- TÜV-Zertifikat: Strom aus erneuerbaren Energien[PDF, 285 KB]
Was versteht man unter Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskunden in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen. Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf diese Grundversorgung.
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen das ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden.
Der Begriff Grundversorger stammt aus dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 EnWG) und bezeichnet das Energieversorgungsunternehmen (EVU) mit den meisten Haushaltskunden, also allen privaten Letztverbrauchern unabhängig vom Jahresverbrauch und gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Letztverbrauchern, mit einem Bedarf von bis zu 10.000 kWh pro Jahr, in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung.
Für jedes Netzgebiet existiert demnach genau ein Grundversorger. Dieser wird alle 3 Jahre durch den Netzbetreiber anhand der tatsächlichen Kundenzahl festgestellt.
Was sind allgemeine Bedingungen und allgemeine Preise?
Die allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung sind die Bedingungen, zu denen der Grundversorger Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert.
Sie sind in der StromGVV bzw. der GasGVV geregelt.
Sie sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages und beinhalten Bestimmungen über:
- Art und Umfang der Versorgung
- Aufgaben und Rechte des Grundversorgers und des Kunden
- Abrechnung der Energielieferung
- Beendigung des Grundversorgungsvertrages
Neben den allgemeinen Bedingungen darf der Grundversorger in eng begrenztem Umfang ergänzende Bedingungen festlegen.
Die allgemeinen Preise sind die Preise, zu denen Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas grundversorgt werden: Der allgemeine Preis für die Grundversorgung setzt sich in der Regel zusammen aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis.
Der Grundversorger muss die allgemeinen Bedingungen, seine ergänzenden Bedingungen und die allgemeinen Preise öffentlich bekannt geben und auf seiner Internetseite veröffentlichen. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt normalerweise in der örtlichen Tageszeitung und/oder einem gemeindlichen Amtsblatt.
Was sind ergänzende Bedingungen?
Die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung (StromGVV und GasGVV) geben den Rahmen vor, der an einigen Stellen durch ergänzende Bedingungen von jedem Grundversorger konkretisiert werden muss. Die ergänzenden Bedingungen erhalten beispielsweise:
- mögliche Zahlungsweisen für fällige Forderungen
- Regelungen zur (Selbst-)Ablesung und Übermittlung von Zählerständen
- Kosten für unterjährige Abrechnungen
- Mahnkosten
- Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung
Der Grundversorger muss seine ergänzenden Bedingungen öffentlich bekannt geben und auf seiner Internetseite veröffentlichen. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt in der Regel in der örtlichen Tageszeitung und/oder einem gemeindlichen Amtsblatt.
Wer beliefert mich mit Energie, wenn ich beim Einzug in eine neue Wohnung noch keinen Energieliefervertrag abgeschlossen habe?
Durch den Verbrauch von Energie, beispielsweise durch Betätigung des Lichtschalters (sogenanntes "konkludentes Verhalten"), kommt automatisch der Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande.
Sie wollen im Grundversorgungsvertrag bleiben
Dann müssen Sie dem Grundversorger beim Einzug schriftlich mitteilen, dass Sie nun von ihm Energie beziehen. Der Grundversorger bestätigt Ihnen den Vertragsabschluss schriftlich. Fragen Sie Ihren Versorger nach einem günstigeren Tarif.
Sie wollen den Energie-Liefervertrag wechseln
Wenn Sie nach dem Einzug nicht weiter in der Grundversorgung bleiben möchten, können Sie den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, sich einen neuen Lieferanten suchen oder zu einem günstigeren Tarif Ihres Grundversorgers wechseln. Sie haben aber grundsätzlich auch die Möglichkeit, schon vor dem Einzug einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung abzuschließen.
Wer beliefert mich mit Energie, wenn ich mein Energieversorgungsunternehmen Insolvenz anmeldet?
Der Grundversorger wird zum Ersatzversorger, wenn das vom Verbraucher außerhalb der Grundversorgung gewählte EVU ungeplant ausfällt, z.B. wenn dieses den Verbraucher aufgrund einer Insolvenz nicht mehr beliefern kann.
Damit beim Verbraucher kein Lieferungsausfall entsteht, erhält er dann eine Ersatzversorgung. Die Grundversorgung unterscheidet sich von der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) durch den Kreis der möglichen Kunden, denn die Ersatzversorgung erfasst sämtliche Letztverbraucher in Niederspannung und Niederdruck und ist damit nicht nur auf Haushaltskunden beschränkt. Außerdem hat der Grund- und Ersatzversorger die Möglichkeit, gegenüber Nicht-Haushaltskunden veränderte Preise festzusetzen, die er aber gesondert veröffentlichen muss.
Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten, während die Grundversorgung keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt und durch Kündigung des Vertrages beendet wird. Reagiert der Haushaltskunde nach Ablauf der Zeit nicht, wird die Ersatzversorgung zu einem Liefervertrag mit dem Grundversorger.
Tarifdetails für Fair Ökostrom 12
Ihr angegebener Jahresverbrauch | kWh |
---|---|
Arbeitspreis pro kWh | × 42,03 Cent |
Grundpreis pro Jahr | + 216,35 € |
Erwartete Kosten pro Jahr | |
Erwartete Kosten pro Monat |
Die berechneten Kosten basieren auf Ihrem angegebenen Verbrauch. Die tatsächliche monatliche Abschlagszahlung kann u. U. davon abweichen.
Alle Preise sind Bruttopreise. Sie erhalten die gültige Umsatzsteuer und sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Was ist der Fair Ökostrom 12?
Unser günstiger Tarif für alle, die gerne planen und dabei aktiv das Klima schützen möchten.
Zertifizierter Klimaschutz
Wir versorgen Sie sicher und zuverlässig mit Ökostrom - zu 100 Prozent Ökostrom aus erneuerbaren Quellen. Das heißt: Die von Ihnen verbrauchten Mengen kaufen wir ausschließlich aus erneuerbaren Quellen nach.
Volle Preisgarantie
Die Preisgarantie schützt Sie ab Vertragsabschluss zwei Jahre vor Schwankungen oder Preiserhöhungen. Sie sind vor einer Erhöhung des Strompreises sicher, auch vor einem Anstieg von Steuern und staatlichen Belastungen (Ausnahmen: gesetzliche Mehrwertsteuer, Belastungen für den Einbau von intelligenten Messsystemen und neu eingeführte Steuern oder hoheitliche Belastungen). Ein Vorteil, den so kaum ein anderer Energieversorger gewährt.
Laufzeit und Kündigungsfrist
Ihr Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab Lieferbeginndatum und läuft danach unbefristet weiter, wenn dieser nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Preisanpassung
Im Falle einer Preisanpassung nach Ablauf der Preisgarantie informieren wir Sie einen Monat im Voraus in Textform.
- Vertragsbedingungen Strom[PDF, 86 KB]
- TÜV-Zertifikat: Strom aus erneuerbaren Energien[PDF, 285 KB]
Tarifdetails für Fair Ökostrom 24
Ihr angegebener Jahresverbrauch | kWh |
---|---|
Arbeitspreis pro kWh | × 42,32 Cent |
Grundpreis pro Jahr | + 216,35 € |
Erwartete Kosten pro Jahr | |
Erwartete Kosten pro Monat |
Die berechneten Kosten basieren auf Ihrem angegebenen Verbrauch. Die tatsächliche monatliche Abschlagszahlung kann u. U. davon abweichen.
Alle Preise sind Bruttopreise. Sie erhalten die gültige Umsatzsteuer und sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Was ist der Fair Ökostrom 24?
Unser günstiger Tarif für alle, die gerne planen und dabei aktiv das Klima schützen möchten.
Zertifizierter Klimaschutz
Wir versorgen Sie sicher und zuverlässig mit Ökostrom - zu 100 Prozent Ökostrom aus erneuerbaren Quellen. Das heißt: Die von Ihnen verbrauchten Mengen kaufen wir ausschließlich aus erneuerbaren Quellen nach.
Volle Preisgarantie
Die Preisgarantie schützt Sie ab Vertragsabschluss zwei Jahre vor Schwankungen oder Preiserhöhungen. Sie sind vor einer Erhöhung des Strompreises sicher, auch vor einem Anstieg von Steuern und staatlichen Belastungen (Ausnahmen: gesetzliche Mehrwertsteuer, Belastungen für den Einbau von intelligenten Messsystemen und neu eingeführte Steuern oder hoheitliche Belastungen). Ein Vorteil, den so kaum ein anderer Energieversorger gewährt.
Laufzeit und Kündigungsfrist
Ihr Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ab Vertragsabschlussdatum und läuft danach unbefristet weiter, wenn dieser nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Preisanpassung
Im Falle einer Preisanpassung nach Ablauf der Preisgarantie informieren wir Sie einen Monat im Voraus in Textform.
- Vertragsbedingungen Strom[PDF, 86 KB]
- TÜV-Zertifikat: Strom aus erneuerbaren Energien[PDF, 285 KB]