Energie-Lexikon

A

Die Ablesung der Strom- und Gas- und Wasserzähler erfolgt regelmäßig im Auftrag des Netzbetreibers. Die Erhebung wird entweder von einem Ableser oder vom Kunden per Selbstablesekarte/ Onlineübermittlung durchgeführt.

Die exakte Angabe der Zählerstände ist die Grundlage für die korrekte Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung.

Liegt der Zählerstand bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung nicht vor, wird der Verbrauch geschätzt und kann dann über oder unter dem tatsächlichen Wert liegen.

Eine Korrektur der Schätzung per Nachmeldung des Zählerstands kann auf Anfrage jederzeit vorgenommen werden.

Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter mit der Zustandszahl und dem Brennwert.

Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.

B

Blindarbeit ist ein Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder dient. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und wird bei der Überschreitung von Grenzen vom Energieversorger vereinnahmt und an den Netzbetreiber abgeführt.

Bei jedem Verbrennungsprozess von Kohlenwasserstoffen (wie Erdgas, Erdöl, Kohle, Holz) entsteht Wasserdampf durch die Verbindung von Sauerstoff aus der Verbrennungsluft und Wasserstoff aus dem Brennstoff. Die im Wasserdampf enthaltene Energie entweicht bei gängiger Technik über die heißen Abgase durch den Kamin. Eine moderne Brennwertheizung nutzt, anders als herkömmliche Heizungen, auch die Wärme, die in den Abgasen steckt (Brennwert). Das spart Energie und Kosten und verursacht weniger Schadstoff-Emissionen. Brennwertheizungen entsprechen dem heute neuesten Stand der Heiztechnik bei der Verbrennung von Gas, Öl oder Holzpellets.

C

Contracting (deutsch = Vertrag schließend) bedeutet die Auslagerung von Energieerzeugung oder Energiesparmaßnahmen an einen Dritten. Beim Anlagen-Contracting übernimmt der Contracting-Anbieter Installation, Wartung und Reparaturen und somit auch sämtliche Anschaffungs- und Folgekosten z. B. einer neuen Heizungsanlage. Er trägt das wirtschaftliche Risiko, während der Auftraggeber (Contracting-Nehmer) keine eigenen Investitionen vornimmt, sondern fixe monatliche Contracting-Raten zahlt, die während der gesamten Vertragslaufzeit die Versorgungssicherheit bei voller Garantie abdecken.

D

Unter dezentraler Energieversorgung versteht man die Energiebereitstellung durch die Erzeugung von Strom und Wärme kleinerer Anlagen in Verbrauchernähe. Anlagen zur dezentralen Stromversorgung können durch öffentliche und private Unternehmen aber auch von Privathaushalten betrieben werden. Dabei kommen viele kleine Anlagen zum Einsatz, z. B. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Windräder, Photovoltaik- oder Biomasseanlagen. Die dezentralen Erzeugungsanlagen können sich mittels Energiemanagement auch zu einem virtuellen Kraftwerk vernetzen.

E

Seit März 2000 wird der Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasserkraft und Biomasse in der Bundesrepublik gefördert. Grundlage dieser Förderung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die EEG Umlage. Aus dieser Umlage erhalten Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien produzieren und den Strom ins Stromnetz einspeisen, eine festgelegte Vergütung. Diese Vergütung ist jedoch erheblich höher, als der Erlös, den die Netzbetreiber durch den Verkauf des Stroms an der Strombörse erzielen. Die Differenz wird über die EEG Umlage ausgeglichen, die alle Stromkunden zusätzlich zum Stromtarif bezahlen müssen.

F

Fernwärme ist die Bezeichnung für eine Wärmelieferung zur Versorgung von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäuden mit Heizung und Warmwasser aber auch für Poduktionsprozesse. Sie kann mit jeder Art von Brennstoff hergestellt werden und entsteht hauptsächlich durch Kraft-Wärme-Kopplung, also der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme. Der Transport der thermischen Energie erfolgt in einem wärmegedämmten Rohrsystem, das überwiegend unter der Erde verlegt wird.

G

Die Gassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Der Verbrauchswert in Kubikmeter ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.

Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.

Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskunden in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas). Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf eine Grundversorgung. Durch den Verbrauch von Energie, z. B. durch Betätigung des Lichtschalters beim Einzug, kommt automatisch der Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande. Dieser Grundversorgungs-vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Der Grundversorger ist das Energie-versorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Dieses wird alle 3 Jahre durch den Netzbetreiber anhand der tatsächlichen Kundenzahl festgestellt.

H

Erdgas ist ein Naturprodukt und hat je nach Lagervorkommen einen unterschiedlichen Energiegehalt: Erdgas aus den Niederlanden wird als L-Gas (L steht für „low“ und kennzeichnet einen niedrigeren Energiegehalt) und Erdgas aus Norwegen oder Russland als H-Gas bezeichnet (H steht für „high“, also energiereicheres Erdgas). Bereits seit 2015 läuft die sogenannte Marktraumumstellung der gesamtdeutschen Erdgasversorgung von L-Gas auf H-Gas. Sie betrifft den nord- und westdeutschen Raum, der ab Mitte der 1960er Jahre mit Erdgas aus den Niederlanden versorgt worden ist. Auch im Rheinland wird zwischen 2020 und 2029 schrittweise vom immer knapper werdenden L-Gas auf das zukunftssichere H-Gas umgestellt.

I

Immissionen sind auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Sachen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung und ähnliche Umwelteinwirkungen. Jede Immission ist die Folge einer Emission, d.h. dem Ausstoß von gasförmigen oder festen Stoffen, die Luft, Boden oder Wasser verunreinigen. Ziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) mit seinen Verordnungen ist, diese Einwirkungen so gering wie möglich zu halten.

J

Energiekunden zahlen regelmäßig einen bestimmten Abschlag an ihren Versorger. Die Jahresabrechnung weist die Differenz zwischen den bereits gezahlten Beträgen und dem tatsächlichen Verbrauch aus, der per Zählerablesung einmal jährlich ermittelt wird. Diese Differenz muss anschließend entweder von Versorger- oder von Kundenseite ausgeglichen werden. Liegt der Zählerstand bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung nicht vor, wird der Verbrauch geschätzt und kann dann auch über oder unter dem tatsächlichen Wert liegen. Eine Korrektur des Rechnungsbetrages aufgrund einer Nachmeldung der Zählerstände ist grundsätzlich möglich.

K

Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

Als Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet man die Erzeugung von Strom und Wärme in einer Anlage. So erzeugen Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Strom und nutzen gleichzeitig die Abwärme der Turbinen oder Motoren als Fernwärme. Dadurch werden im Vergleich zu herkömmlichen Technologien die Emissionen von Kohlendioxid und anderen Schadstoffen wie Schwefeldioxid und Stickoxiden um bis zu 40 Prozent reduziert. Der Nutzungsgrad der dabei eingesetzten Brennstoffe ist also um ein Vielfaches höher als bei konventioneller Stromerzeugung.

Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

L

Der Leistungspreis (auch Grundpreis genannt) umfasst die fixen Kosten eines Stromversorgers, also die entstehenden Entgelte für die permanente Betriebsbereitschaft. Unter anderem sind im Leistungspreis die Gebühren für den Betrieb und die Aufrechterhaltung von Umspannwerken, Verteilernetzen und für das Elektrizitätswerk enthalten. Der Leistungspreis wird auch dann in voller Höhe fällig, wenn vom Abnehmer keine Entnahme aus dem Netz erfolgt ist, da die Leistung seitens des Versorgers durch die Bereitstellung erbracht worden ist.

Ort an dem die Energielieferung erbracht wird.

M

Die Marktlokation ist ein bilanzierungs- und abrechnungstechnisches Konstrukt, welches durch einen Anschlussnutzer bzw. Anlagenbetreiber für den Verbrauch bzw. die Erzeugung von Energie genutzt wird. Das Objekt ist mit mindestens einer Leitung mit einem Netz verbunden. Die Identifikation erfolgt über eine Marktlokations-ID, die von der Bundesnetzagentur vergeben wird.

Lokation, an der Energie gemessen wird und die alle technischen Einrichtungen beinhaltet, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind. Die Identifikation erfolgt über die ehemalige Zählpunktbezeichnung.

Messstellenbetrieb umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten.

Der Stromverbrauch einer Verbrauchsstelle in einem Privathaushalt oder Unternehmen wird über einen Stromzähler, der sogenannten Messstelle, ermittelt. Zum Messstellenbetrieb zählen Einbau, Bereitstellung und Wartung der Messstelle, aber auch die Messung, die die Ablesung und den Transfer der Ablesedaten beinhaltet. Diese Leistungen werden vom Messstellenbetreiber erbracht. Für den Aufbau und den Betrieb der Messstelle (Strom- oder Gaszähler) erhält dieser ein Entgelt – die Messstellengebühr. Je nach Vereinbarung bzw. Vertragssituation wird diese Gebühr entweder zwischen dem Betreiber und dem Kunden (der Verbrauchs- bzw. Messstelle) oder über die Abrechnung des Energielieferanten mit der Verbrauchsstelle abgerechnet.

N

Ein Netzbetreiber ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen Übertragungs- oder Verteilungsnetzes verantwortlich. Vor der Liberalisierung (29. April 1998) war eine Unterscheidung zwischen Netzbetreiber und Stromversorger nicht möglich, da der Netzbetreiber auch die Stromversorgung übernahm. Nach der Liberalisierung sind die Netzbetreiber nicht gleichzeitig auch Stromlieferanten. Jeder Haushalt kann Strom von einem Anbieter seiner Wahl beziehen, vorausgesetzt, dieser hat mit dem Netzbetreiber die Durchleitung geregelt.

Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.

O

Unter Offshore (engl. vor der Küste) versteht man im Energiesektor die Öl- und Erdgaserschließung und -förderung im Meer. Die Bohrungen finden mit Hilfe von auf dem Meeresboden stehenden Bohrinseln oder mit schwimmenden Plattformen statt. Für die Erdgasversorgung Westeuropas sind vor allem die Offshore-Vorkommen in der britischen, norwegischen, niederländischen und dänischen Nordsee von Bedeutung. Offshore-Windparks sind Windkraftanlagen, die sich vor der Küste im Meer befinden.

P

§ 19 StromNEV-Umlage finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehen. Die entgangenen Erlöse werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Photovoltaik ist ein Sammelbegriff für alle Verfahren, die Sonnenlicht direkt in elektrische Energie umwandeln. Treffen elektromagnetische Strahlen der Sonne (Photonen) auf eine photovoltaische Zelle, die sogenannte Solarzelle, bringt die Strahlung dort Elektronen in Bewegung. Photovoltaik wird auf der ganzen Welt eingesetzt, um elektrische Energie in Form von Solarstrom zu gewinnen. Anlagen mit Solarzellen können auf Gebäuden oder im Freiland aufgestellt werden. Auch Geräte wie z. B. moderne Taschenrechner funktionieren oft mittels kleiner Solarzellen.

R

In einem elektrischen Energieversorgungssystem müssen Erzeugung und Verbrauch elektrischer Energie grundsätzlich ausgeglichen sein, da sich Energie nur sehr geringfügig speichern lässt. Die Regel- bzw. Ausgleichsenergie gleicht die Differenzen zwischen der Einspeisung von Strom und der tatsächlichen Stromentnahme durch die Kunden (sog. Fahrplanabweichungen) aus. Dies regelt als Netzbetreiber jedes der vier deutschen Verbundunternehmen (E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall) in seiner Regelzone durch kurzfristiges Zu- bzw. Abschalten von Kraftwerkskapazitäten.

S

Als Smart Meter bezeichnet man intelligente Strom- und Gaszähler, die es dem Energieversorger oder einem beauftragten Dienstleister ermöglichen, über eingebaute Zusatzfunktionen die erfassten Zählerstände aus der Ferne auszulesen. Mit Smart Metern lassen sich variable Leistungsentgelte erheben, die abhängig von der Gesamtnachfrage und Netzauslastung sind. Darüber hinaus bieten sie Kunden die Möglichkeit, den Energieverbrauch selber detailliert abzulesen und Energieeinsparungen, z. B. am eigenen PC, zeitnah verfolgen zu können.

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

T

Bei Erdgas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen.
Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die
Energiemenge ohne den Einfluss von Druck und Temperatur
abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten
Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-
Zahl) und dem Brennwert multipliziert.

Thermografie ist ein bildgebendes Verfahren mit Infrarottechnik, um energetische Schwachstellen von Gebäudehüllen und technischen Einrichtungen sichtbar zu machen. Dabei wird mit einer Wärmebildkamera ein genaues Bild des zu untersuchenden Objektes angefertigt, das über eine entsprechende Farbverteilung die bestehenden Wärmequellen und deren Intensität abbildet. Anhand der Thermografie-Auswertung können gezielte Sanierungsmaßnahmen zur Dämmung durchgeführt und so die Energiekosten nachhaltig gesenkt werden. Um ein möglichst optimales Ergebnis zu erlangen, sollten die Aufnahmen in der kalten Jahreszeit gemacht werden.

U

Umlage Abschaltbare Lasten dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen
 

Der Umrechnungsfaktor dient der Umrechnung des Gasverbrauchs von Kubikmetern (m3) in Kilowattstunden (kWh). Erdgas ist ein Naturprodukt, weshalb die Zusammensetzung und auch sein Brennwert (Wärmeinhalt) nicht immer gleich sind. Zudem ist der Brennwert von Erdgas, wie bei allen Brenngasen, von seinen Umgebungsbedingungen abhängig. Ein geeichter Gaszähler erfasst die Kubikmeter des gelieferten Gases. Damit es trotz unterschiedlicher Wärmeinhalte des gemessenen Gases fair zugeht, und alle Kunden gleiche Leistung für gleiches Geld bekommen, gibt es den Umrechnungsfaktor.

V

Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Verbrauch / Thermische Energie ist die in der entnommenen Gasmenge enthaltene Energie; Er wird am Gaszähler in Kubikmeter (m³) gemessen und für die Abrechnung in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Er ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in m³ mit der Zustandszahl und dem Brennwert.

Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über die tatsächlich verbrauchte Energiemenge einer Immobilie. Er basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Das Ergebnis ist vom Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Aussagen zu Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudehülle und zur Anlageneffizienz sind auf seiner Grundlage nur bedingt möglich. Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung vermieten oder verkaufen möchten, sind nach Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet, alle 10 Jahre einen gültigen Nachweis des Energieverbrauchs vorzulegen. Je nach Baujahr des Gebäudes bzw. je nach Anzahl der Wohnungen kann ein Verbrauchsausweis anstelle eines Bedarfsausweises für ein Gebäude ausreichen.

W

Die Wärmepumpe ist eine Anlage, die durch Aufwendung technischer Arbeit thermische Energie aus ihrer Umgebung aufnimmt und als Nutzwärme zur Raumheizung bereitstellt. Die gängigsten Wärmequellen sind Luft, Erdreich und Grundwasser. Eine Wärmepumpe funktioniert entgegen dem Prinzip eines Kühlschranks.

Während dieser seinem Innenraum die Wärme entzieht und nach draußen abgibt, entzieht die Wärmepumpe dem Außenbereich die Wärme und gibt sie als Heizenergie an das Haus ab. Dafür wird nur ein geringer Anteil Strom für den Antrieb und die Pumpe benötigt.

Z

Dieser Begriff wurde ab 1.2.2018 durch den Begriff Messlokation abgelöst.

Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst.

Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Lieferstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Zählernummern dagegen sind nicht eindeutig, da Zähler gewechselt werden können.

Dieser Begriff wurde für Strom und Erdgas ab 1.2.2018 durch den Begriff "Messlokation" abgelöst. Bitte schauen Sie dort nach.

Zustandszahl (z-Zahl) Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.

Ein Zweirichtungszähler kann aus dem Netz bezogenen und in das Netz eingespeisten Strom getrennt erfassen. Er ermittelt sowohl die Höhe des bezogenen Stroms vom Anbieter als auch die in das öffentliche Netz eingespeiste Energiemenge. Dies ist notwendig, wenn von einer Photovoltaikanlage Einspeisungen erfolgen und die Einspeisevergütung vom Preis für den bezogenen Strom abweicht. Der Eigenverbrauch aus der Solaranlage ergibt sich aus der Differenz zwischen dem insgesamt erzeugten Strom und dem eingespeisten Strom.

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