FAQ Neue Umlagen zum 1.11.2022

Die Bundesregierung hatte geplant, zum 1.10.2022 die Gasbeschaffungsumlage einzuführen. Mit der Gasbeschaffungsumlage sollten die Mehrkosten, die bei den Gasimporteuren aufgrund von Lieferausfällen eintreten, auf alle Gaskunden verteilt werden.

Am 29.9.2022 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass die Gasbeschaffungsumlage doch nicht eingeführt wird.

Alle weiteren Umlagen, z. B. die zum 1.11.2022 eingeführte Gasspeicherumlage bleiben bestehen.

Zum Zeitpunkt der Preisanpassung sollte die Gasbeschaffungsumlage im Rahmen einer Verordnung zum 1.10.2022 in Kraft treten. Die Anpassung erfolgte nach damals geltendem Recht. Die Bundesregierung hat erst am 29.9.2022 bekanntgegeben, dass die Gasbeschaffungsumlage nicht eingeführt werden soll.

Wir haben die Gasbeschaffungsumlage noch gar nicht abgerechnet. Wir werden auch ab dem 1.11.2022 ohne die Gasbeschaffungsumlage abrechnen.

Die Preisanpassung zum 1.11.2022 erfolgte nach damals geltendem Recht. Es ist daher keine neue Preisinformation erforderlich. Lediglich der Anteil der Gasbeschaffungsumlage wird ab 1.11.2022 nicht in Rechnung gestellt.

Es gilt das Gleiche wie bei allen anderen Tarifen. Die Gasbeschaffungsumlage wird Ihnen ab dem 1.11.2022 nicht berechnet.
Die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,07 Cent pro Kilowattstunde brutto (0,059 Cent pro Kilowattstunde netto) wird ab 1.11.2022 abgerechnet.

Folgende Umlagen bleiben zum 1.11.2022 bestehen:

Bilanzierungsumlage: Die Bilanzierungsumlage deckt den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie. Die Umlage wird grundsätzlich einmal pro Jahr zum 1.10. angepasst. Die Bilanzierungsumlage, auch Regel- und Ausgleichsumlage genannt, setzt sich aus den Erlösen und Kosten der Gaszu- und Gasverkäufen zusammen, also aus der Differenz zwischen Ein- und Ausspeisung in das Gasnetz. Die Bilanzierungsumlage beträgt 0,57 Cent netto pro Kilowattstunde ab dem 1.10.2022.

Gasspeicherumlage (neu eingeführt zum 1.10.2022): Die Gasspeicherumlage deckt die Kosten ab, die wegen der Vorhaltung eines festgelegten Füllstands der Gasspeicher entstehen. Sie wurde auf 0,059 Cent netto pro Kilowattstunde festgelegt.

Des Weiteren bleiben die Erdgassteuer, die Konzessionsabgabe sowie die CO2-Kosten nach BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) zum 1.11.2022 bestehen. Diese haben sich seit dem 1.1.2022 nicht verändert.

Die Gasspeicherumlage deckt die Kosten ab, die wegen der Vorhaltung eines festgelegten Füllstands der Gasspeicher entstehen. Sie wurde auf 0,059 Cent netto pro Kilowattstunde festgelegt.

Die Bilanzierungsumlage deckt den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie. Die Umlage wird grundsätzlich einmal pro Jahr zum 1.10. angepasst. Die Bilanzierungsumlage, auch Regel- und Ausgleichsumlage genannt, setzt sich aus den Erlösen und Kosten der Gaszu- und Gasverkäufen zusammen, also aus der Differenz zwischen Ein- und Ausspeisung in das Gasnetz. Die Bilanzierungsumlage beträgt 0,57 Cent netto pro Kilowattstunde.

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