Fragen und Antworten zur Dezember-Soforthilfe

Privatkunden und kleinere und mittlere Gewerbekunden mit einem sogenannten Standardlastprofil erhalten die Soforthilfe Dezember automatisch. Einige anspruchsberechtige Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) müssen uns diesen Anspruch mitteilen, um zu profitieren. Kundinnen und Kunden, die Erdgas zur kommerziellen Strom- und Wärmeerzeugung nutzen, sind ebenfalls nicht anspruchsberechtigt.

Im Dezember buchen wir Ihren Abschlag für Gas nicht ab. Stattdessen ermitteln wir auf der Basis Ihres Verbrauchs eine Gutschrift, die wir mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnen. Sie brauchen sich um nichts kümmern.

Wenn Sie per SEPA-Lastschrift Ihre Abschläge zahlen, müssen Sie nichts tun. Alles läuft automatisch.

Wenn Sie noch selbst überweisen, z. B. mit einem Dauerauftrag, dann können Sie die Zahlung für Gas im Dezember einmalig aussetzen. Falls Sie doch zahlen, entsteht Ihnen kein Nachteil. Der Betrag wird dann ganz einfach mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet. Den bereits zu viel gezahlten Abschlag überweisen wir Ihnen nicht automatisch zurück. Bitte kommen Sie auf uns zu, sollten Sie eine Erstattung vor Eingang Ihrer Jahresrechnung wünschen.

Falls Sie neben Gas auch für Strom oder Wasser einen Abschlag zahlen, finden Sie den Anteil für Gas in Ihrer letzten Rechnung, in der Vertragsbestätigung oder im Preisinformationsschreiben aus August.

Falls Sie den Abschlag bereits gezahlt haben, entsteht Ihnen kein Nachteil. Der Betrag wird dann mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet. Den bereits zu viel gezahlten Abschlag überweisen wir Ihnen nicht automatisch zurück. Bitte kommen Sie auf uns zu, sollten Sie eine Erstattung vor Eingang Ihrer Jahresrechnung wünschen.

Ein Beispiel: Sie zahlen im Monat 200 Euro Abschlag für Gas. Sie haben alle zwölf Abschläge gezahlt und eine Soforthilfe über z. B. 300 Euro erhalten. Dann werden in der nächsten Jahresabrechnung 2.700 Euro vom Rechnungsbetrag abgezogen. Wenn Sie den Dezemberabschlag nicht gezahlt haben, werden die Soforthilfe und insgesamt elf Abschläge, also 2.500 Euro vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Die Berechnung der Soforthilfe wurde vom Gesetzgeber festgelegt. Die Stadtwerke Lohmar haben darauf keinen Einfluss.

Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht nicht immer Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember normalerweise zahlen würden.
Sie wird aus einem 1/12 des für September 2022 geschätzten Jahresverbrauchs, den im Dezember gültigen Arbeitspreis sowie 1/12 des Grundpreises berechnet.

Die Bundesregierung hat die Soforthilfe Dezember beschlossen, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei den hohen Gaskosten zu entlasten. Sie soll den Zeitpunkt bis zur Einführung der Gaspreisbremse überbrücken. Diese kommt voraussichtlich im März 2023.

Die finanziellen Mittel kommen von Bund und Ländern. Sie stellen die notwendigen finanziellen Mittel für die Soforthilfe bereit.
Das funktioniert so: Die Stadtwerke Lohmar melden im November die gesamte Summe an, die wir unseren Kunden im Dezember gutschreiben. Diese bekommen wir dann vom Bund erstattet. Im Dezember wird dann Ihr Anteil an dieser Summe Ihrem Kundenkonto einmalig als Entlastung gutgeschrieben. Gleichzeitig verzichten wir auf den Abschlag im Dezember.

Die Soforthilfe entspricht nicht immer Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember normalerweise zahlen würden.
Sie wird aus einem 1/12 des für September 2022 geschätzten Jahresverbrauchs, den im Dezember gültigen Arbeitspreis sowie 1/12 des Grundpreises berechnet.
Ihr Abschlag kann davon aus verschiedenen Gründen abweichen, u. a.:

  • Die Abschläge wurden im Rahmen der Preisanpassung zum 1.10.2022 pauschal an die neuen Preise ab 1.10.2022 angepasst.
  • Sie haben selbst Ihren Abschlag zwischendurch angepasst.
  • Die Abschläge sind noch auf Basis Ihrer letzten Rechnung oder Ihrer Vertragsbestätigung berechnet worden und es hat zwischendurch keine Anpassung an neue Preise stattgefunden.

Wenn Sie keinen direkten Vertrag für Gas mit uns haben, läuft die Entlastung über Ihren Vermieter. Dieser erhält von uns die Soforthilfe. Er gibt diese Soforthilfe dann über die kommende Betriebskostenabrechnung an Sie weiter. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter in Verbindung.

Ja – Energiesparen ist weiterhin das Wichtigste, jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei. Gleichzeitig können nur durch eine geringere Nachfrage, auch die Preise wieder auf ein normales Maß sinken.
Beachten Sie bitte auch, dass die angekündigte Gaspreisbremse auf 80 % Ihres Vorjahresverbrauches gedeckelt sein wird. Alles darüber hinaus, müssen Sie zum normalen Preis zahlen.

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