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Mit unserem „Duo 12“ - Stromtarif zu Hause bequem und günstig laden

Damit Sie Ihr Elektroauto zukünftig auch zu Hause günstig laden können, bieten wir Ihnen ab sofort unseren attraktiven Tarif Fair Ökostrom Duo 12 mit 100% Ökostrom für Haushalt und Wallbox an. 

Das ist unser Tarif für Haushalte mit einer Wallbox, die zuhause laden möchten aber über keinen separaten Stromzähler für Ihre Wallbox verfügen. Mit diesem Tarif können Sie ebenso von reduzierten Netzentgelten profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne §14a EnWG nach dem 01.01.2024 beim grundzuständigen Netzbetreiber (RheinNetz GmbH in Lohmar) gemeldet worden ist. Ist dieses Kriterium erfüllt, erhalten Sie die pauschale Erstattung der Netzentgelte auf Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.  

Sparen Sie doppelt und sichern Sie sich bei uns zusätzlich die THG-Prämie für Ihr Elektroauto. Wir vermarkten dabei die THG-Quote Ihres Elektroautos und zahlen Ihnen dafür jährlich Geld aus. Jetzt informieren und Auszahlung beantragen. 

So errechnen Sie den Gesamtstromverbrauch für Haushalt und E-Auto:

Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 18 kWh/100 km und einer Fahrleistung von 10.000 km/Jahr ergibt sich ein zusätzlicher Strombedarf von rund 1.800 kWh für Ihr E-Auto

Mit einem E-Auto kann sich der Strombedarf von z.B. 3.000 kWh/Jahr für einen typischen 3-Personen-Haushalt demnach stark verändern. Der Gesamtstromverbrauch Ihres Haushalts würde somit damit auf ca. 4.800 kWh/Jahr steigen. 

Unser Fair Ökostrom Duo 12 Tarif in Kombination mit Ihrer THG-Prämie ist daher die perfekte Kombination für Sie. Jetzt abschließen
 

Ihr Ansprechpartner:

Emanuel Laukart

Tel.:02246 90 39 004
Mobil:0151 51609750
Mail:EDLdGiZmWaqYZ36F1u8vfxE3Stadtwerke-Lohmarde

Sie haben Fragen? Senden uns eine Mail oder besuchen Sie unser Kundenzentrum und lassen sich persönlich beraten.

Seite "Strom für Haushalt + E-Auto"
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Für unseren Tarif brauchen Sie keinen separaten Stromzähler für Ihre Wallbox! Der Strom für Ihren Haushalt und Ihr E-Fahrzeug werden gemeinsam abgerechnet. So ersparen Sie sich einen zusätzlichen Stromzähler im Zählerschrank. Häufig wäre hierzu ein neuer Zählerschrank erforderlich und der Umbau durch einen Elektriker würde Sie viel Geld kosten.

Hier finden Sie eine Formel zur Berechnung des jährlichen Stromverbrauchs Ihres E-Fahrzeugs:
Jährlicher Stromverbrauch (kWh) = (Verbrauch (kWh/100 km) x jährliche Fahrleistung) / 100

Beispiel:
Durchschnittlicher Verbrauch: 20kWh/100km
Durchschnittliche Laufleistung: 15.000km
20*15.000/100 = 3.000 kWh

Wie viel Energie Ihr E-Auto pro 100 km verbraucht, hängt – wie bei Verbrennern auch – von verschiedenen Faktoren ab.  
Der ADAC hat auf seiner Internetseite die Herstellerangaben einem Test unterzogen. Im Durchschnitt liegt der tatsächliche Verbrauch bei 20,4 Kilowattstunden (kWh) auf 100 km.

Um unseren Tarif Fair Ökostrom Duo 12 zu nutzen und von pauschal reduzierten Netzentgelten zu profitieren, benötigen Sie eine Wallbox (als steuerbare Verbrauchseinrichtung).

Seit Januar 2024 gilt: Neue Wallboxen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW müssen steuerbar sein. Das heißt, der Netzbetreiber darf im Ausnahmefall, zum Beispiel bei drohender Netzüberlastung, die Ladeleistung vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen (normalerweise laden E-Autos an der heimischen Wallbox mit 11 kW).
 

Keine Sorge: Auch mit reduzierter Leistung lässt sich in rund 2 Stunden genug Strom für etwa 50 Kilometer Fahrstrecke nachladen. 

Der Vorteil für Sie:
Wer eine steuerbare Wallbox nutzt, profitiert von reduzierten Netzentgelten – also spürbar niedrigeren Stromkosten.
Mehr zu den reduzierten Netzentgelten und Ihren Wahlmöglichkeiten finden Sie unter §14a EnWG.

Ja, die Anmeldung einer Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber ist verpflichtend. Für Wallboxen mit einer Ladeleistung von mehr als 11 kW ist zusätzlich eine Zustimmung bzw. Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Informationen zu den Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung finden Sie unter §14a EnWG.

Ja! Sie können den Fair ÖkoStrom Duo 12 Tarif abschließen, wenn Sie einen Stromzähler für Ihren kompletten Strombedarf nutzen. Wenn Wallbox und / oder Wärmepumpe ab dem Jahr 2024 installiert wurden, können Sie reduzierte Netzentgelte nutzen. Neben Modul1 (pauschaler Reduzierung in der Jahresabrechnung) könnte Modul 3 (zeitvariabler Arbeitspreis) für Sie lukrativ sein! Weitere Informationen finden Sie unter §14a EnWG.

Eine Wallbox muss gemäß §14a EnWG beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der Netzbetreiber hat das Recht in Ausnahmefällen, die die Netzstabilität bedrohen, steuerbare Lasten (dazu gehören u.a. Wallboxen) zeitlich begrenzt zu dimmen. Dazu darf der Netzbetreiber ein Steuerungsgerät (Steuerbox) im Zählerschrank installieren. Dieses kann dann die Wallbox – und zwar nur die Wallbox – dimmen. Der restliche Strombezug Ihres Haushaltes bleibt davon unberührt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Im Gegenzug für diese Steuerungsmöglichkeit erhalten Sie eine Reduktion Ihrer Netznutzungsentgelte. Die drei Wahlmöglichkeiten stellen wir Ihnen unter §14a EnWG vor.

Ja, das können Sie. Lediglich die THG-Prämie können Sie nicht in Anspruch nehmen. Diese kann nur für rein-elektrische Fahrzeuge beantragt werden.

Der Fair ÖkoStrom Duo 12 ist ein Tarif mit Fixpreis und eingeschränkter Preisgarantie. Unabhängig von der Tageszeit und den Strommärkten profitieren Sie von einem gleichbleibenden Strompreis. Beim dynamischen Stromtarif ändert sich der Arbeitspreis in direkter Abhängigkeit des Spotmarkt-Preises an der Strombörse. Informationen zum dynamischen Tarif finden Sie hier.

Nein. Der Fair ÖkoStrom Duo 12 ist ein Kombitarif für Zuhause.

Nein, das wäre nur mit einem separaten Stromzähler für Ihre Wallbox möglich. Ein E-Auto erfasst aber den geladenen Strom und kann Ihnen den Strombezug oder den Verbrauch anzeigen.

Sie finden alle Informationen zur THG-Prämie gebündelt auf unserer THG-Infoseite.

Der Kauf und die Installation einer Wallbox wird unter gewissen Umständen vom Land NRW gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg.