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Der Gesetzgeber schreibt bei der Elektrizitätsversorgung in Zukunft zwei verschiedene Messeinrichtungen vor: „moderne Messeinrichtungen“ und „intelligente Messsysteme“.

Moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler)

  • digitaler Stromzähler mit LCD-Anzeige
  • Verbrauchsdaten am Zählerdisplay einsehbar
  • keine Fernübertragung der Daten möglich
  • lässt sich zu intelligentem Messsystem aufrüsten

Intelligentes Messsystem (Smart Meter)

  • Kombination aus digitalem Zähler und Smart Meter Gateway
  • Fernübertragung der Daten gemäß gesetzlicher Vorschriften
  • Verbrauchsdaten am Zählerdisplay und via Webportal einsehbar
  • höchste Sicherheitsstandards durch Zertifizierung
  • bietet zusätzliche Tarife und Services

Die gesetzliche Pflicht zum Einbau von intelligenten Messsystemen gilt für folgende Gruppen:

  • seit 2017 für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 kWh/ Jahr
     
  • seit 2017 für Betreiber von Strom erzeugenden Anlagen (z.B. Photovoltaik) mit einer Nennleistung von mehr als sieben kW
     
  • ab 2020 für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh/Jahr

Intelligente Messsysteme erheben und übermitteln automatisch Verbrauchswerte für Strom, Gas, Wärme und Wasser. Ein intelligentes Messsystem setzt sich aus einem digitalen Zähler und einem Smart Meter Gateway zusammen. Das Smart-Meter-Gateway bildet dabei die eigentliche Kommunikationseinheit. Sie ermöglicht die Fernübertragung der erhobenen Daten.

Welche Werte intelligente Messsysteme an Netzbetreiber bzw. Energieversorger übermitteln dürfen, ist gesetzlich geregelt. In der Regel übermitteln intelligente Messsysteme maximal einen Zählerstand pro Monat. Auf Wunsch können die Intervalle auch kürzer sein. Etwa dann, wenn die Messwerte für einen besonderen Vertrag mit dem Energieversorger benötigt werden.

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