
Gut geplant ist schon halb umgezogen:
Nutzen Sie unsere Umzugstipps und bleiben Sie relaxt.
Die Vorfreude ist groß. Doch genauso groß ist oft der Stress. So ein Umzug ist eben keine Kleinigkeit. Welche Formulare muss ich ausfüllen? Wem übergebe ich Zählerstände und wie kann ich meinen Energieverbrauch künftig optimieren?
Einen Großteil der Dinge können Sie bequem und schnell online erledigen. Dafür haben wir für Sie einige praktische Tipps zusammengestellt. Stellen Sie rechtzeitig Nachsendeanträge, buchen Sie Ihren Umzugswagen oder lassen Sie Ihren Sperrmüll abholen. So wird Ihr Umzug zum Kinderspiel!
Sie ziehen innerhalb unseres Versorgungsgebiets um – und Ihr Strom- oder Erdgasvertrag zieht einfach mit an Ihre neue Adresse! Wenn Sie dem Rhein-Sieg-Kreis treu bleiben, freuen wir uns, Sie auch weiterhin mit Energie zu beliefern. Besuchen Sie unser Kundenzentrum, Breiter Weg 1a, 53797 Lohmar. Hier beraten wir Sie gerne zu Ihrem alten/neuen Tarif oder rufen Sie uns an unter Tel.: 02246/15-258 oder -260.
Ein paar Dinge sollten Sie beim Auszug aus Ihrem alten Heim beachten:
Wohnungskündigung:
Zunächst müssen Sie Ihre alte Wohnung fristgerecht und schriftlich kündigen. Die Rahmenbedingungen, die es für die Wohnungskündigung einzuhalten gilt, finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Falls Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an den Deutschen Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.V..
Wohnungs-/Hausverkauf:
Kümmern Sie sich rechtzeitig um den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, denn das kann je nach Marktlage und Einbindung von Vermittlern (z. B. Maklern) länger dauern.
Übergabe:
Sowohl bei der Übergabe Ihres alten Heims, als auch Ihrer neuen Wohnung/Ihres neuen Hauses sollten Sie ein Übergabeprotokoll anfertigen. So ist der Zustand der Räumlichkeiten bei Übergabe fest dokumentiert und Ihr Vermieter bzw. der neue Eigentümer kann später keine nachträglichen Mängelansprüche durchsetzen. Immerhin hat er bescheinigt, die Wohnung/das Haus im dokumentierten Zustand entgegengenommen zu haben.
Unser Tipp: Beim Verkauf Ihres alten Zuhauses sollten Sie sich bei einem Notar vorab zu den Details der Wohnungs-/Hausübergabe beraten lassen. Individuelle Vereinbarungen wie die Übernahme der Küche o. ä. sollten im Kaufvertrag rechtlich vereinbart werden. Übergeben Sie sämtliche Schlüssel und Handwerkerrechnungen an den neuen Eigentümer und vermerken Sie die Übergabe dieser Sachen wie auch anderer Dokumente im Übergabeprotokoll.
Halten Sie bei der Übergabe unbedingt die Zählerstände für Strom, Erdgas und Wasser in Ihrem Übergabeprotokoll fest. Erfassen können Sie diese bequem in unserem Online-Service.
Beim Auszug aus einem Mietobjekt müssen Sie nur renovieren, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Fragen zur vertraglichen Regelungen kann ebenfalls der Mieterverein beantworten.
Entsorgung:
Nutzen Sie Ihren Umzug gleich zum Entrümpeln. Sondermüll können Sie in den örtlichen Wertstoff-Centern entsorgen.
Sperrmüll oder Wertstoff-Center:
Zu Sperrmüll zählen fast alle sperrigen und haushaltsüblichen Gegenstände, die sich nicht so zerlegen oder zerkleinern lassen, dass sie in eine Tonne passen, zum Beispiel Möbel. Dieser muss in der Regel vorbestellt werden. Im Wertstoff-Center können ebenfalls Abfälle und Wertstoffe abgegeben werden.
Die Vereinbarung einer Abstandszahlung kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihrem Nachfolger Möbel überlassen möchten. Die Höhe der Zahlung sollte schriftlich festgehalten werden.
Auch nach dem Einzug gibt es noch das ein oder andere zu erledigen:
Versicherungen:
Um Ihr Zuhause vor Schäden aller Art zu schützen, gibt es passende Versicherungsangebote. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für einen entstandenen Schaden an der Wohnungs- oder Hauseinrichtung. Die Gebäudeversicherung deckt dagegen Schäden an allen mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteilen ab. Sie ist daher für Eigentümer interessant. (Für Mieter ist die Basisleistung oft als Umlage in den Nebenkosten enthalten.) In der Regel schützt eine Gebäudeversicherung vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm.
Elementarschäden wie Überschwemmung und Erdbeben sind häufig Zusatzleistungen und müssen explizit vereinbart werden.
Steuererklärung:
In der Regel können Sie eine Umzugskostenpauschale steuerlich geltend machen. Sammeln Sie in jedem Fall alle Belege, die mit Ihrem Umzug verbunden sind. Vor allem bei berufsbedingten Wohnortwechseln können Sie die entstandenen Kosten bei Ihrer nächsten Steuererklärung absetzen. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder auch beim Mieterverein.
Umzugs-Checklisten
Hier haben wir einige Checklisten für Sie vorbereitet, damit Sie die notwendigen Schritte Ihres Umzugs jederzeit im Blick behalten.
Umzugs-Checklisten [PDF, 1.2 MB]