Fragen und Antworten zur Preis­anpassung bei den Ökostrom-Tarifen

Sie haben Fragen zur Anpassung der Preise? Wir beantworten Sie Ihnen gerne.

Bereits im letzten Jahr kam es durch eine gesteigerte Nachfrage nach Energie zu höheren Beschaffungskosten für Strom und Erdgas auf dem Weltmarkt und damit auch auf dem deutschen Beschaffungsmarkt. Durch den Ukraine-Krieg und den damit verbundenen Rückgang der Gaslieferungen durch Russland hat sich diese Situation noch verstärkt. Im Strom haben wir in diesem Jahr zeitweise eine Steigerung der Einkaufspreise um fast das Zehnfache erlebt, die Preise sind anhaltend hoch. Die Versorgung ist weiterhin gesichert.

Unsere Preisanpassungen erfolgen nach aktuell geltendem Recht. Sollte der Gesetzgeber Änderungen verabschieden, werden wir die neuen Vorgaben schnellstmöglich umsetzen.

FAQ Strom:
Preise

Der Arbeitspreis, der Grundpreis und der Zählerpreis steigen zum 1.1.2023. Die Preise werden rechtzeitig in der Presse veröffentlicht und die von der Preisanpassung betroffenen Kunden angeschrieben.

Kunden mit einer aktiven Festpreisgarantie (z. B. Konstant 2022 XL, FairÖkostrom 12 oder 24 in der Erstlaufzeit) sind von der Preisanpassung zum 1.1.2023 nicht betroffen.

Eine Prognose der Preisentwicklung ist nicht möglich, da viele Faktoren den Strompreis beeinflussen.
Wir beschaffen die benötigten Liefermengen eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen nicht sofort an unsere Kunden weitergeben zu müssen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Wir stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.

Ja. In der nächsten Jahresabrechnung wird automatisch zum 1.1.2023 eine Aufteilung des Verbrauchs vorgenommen.
Wenn Sie die Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, notieren Sie bitte Ihre Zählerstände zum Stichtag 31.12.2022 und übermitteln Sie uns diesen Zählerstand innerhalb von einer Woche. Das geht am schnellsten über unseren OnlineService.

Im Wesentlichen setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Etwa ein Viertel machen Steuern, Abgaben und staatlich festgelegte Umlagen aus.
  • Rund ein Achtel des Strompreises sind Netzentgelte sowie gesetzlich regulierte Zählerkosten. Damit werden Versorgungsnetze betrieben und weiter ausgebaut.
  • Der dritte Anteil entfällt an den jeweiligen Energieversorger, der damit die Beschaffung, Vertrieb und Service finanziert. Lediglich dieser Anteil kann teilweise durch uns beeinflusst werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt uns lediglich der Abschlussbericht der Energiekommission, aber noch kein Gesetzesentwurf vor. Wir können daher leider keine Detailfragen beantworten. Sobald die Bundesregierung konkrete Informationen zur Verfügung stellen wird, werden wir Sie an dieser Stelle informieren. Alle Maßnahmen werden wir dann selbstverständlich im gesetzlichen Rahmen umsetzen.

Abschlag

Wir passen Ihren Abschlag für Strom im Rahmen der Preisänderung für Sie an. In der Regel erhalten Sie die Abschlagsanpassung direkt mit unserem Preisinformationsschreiben. Selbstverständlich können Sie bei Bedarf Ihren Abschlag auch weiter erhöhen. Das geht ganz einfach über unseren OnlineService.

Wenn Sie normalerweise im November, Dezember, Januar oder Februar eine Rechnung erhalten, bekommen Sie den neuen Abschlag mit der nächsten Rechnung mitgeteilt. Bitte haben Sie also noch etwas Geduld.
Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie jederzeit Ihren Abschlag im OnlineService anpassen.

Wir haben den neuen Abschlag prozentual an die neuen Preise angepasst. In vielen Fällen wird der neue Abschlag trotzdem nicht ausreichen. Wir raten daher von einer Senkung ab. Nutzen Sie unsere Hilfsangebote.


Sie wollen unabhängig von Preisschwankungen sein?

Für Haushaltsstrom- und Gewerbekunden bieten wir Tarife mit Preisgarantien an. Damit können Sie sich vor weiteren Preissteigerungen schützen. Interesse? Melden Sie sich einfach in unserem OnlineService an oder registrieren Sie sich. Anschließend können Sie in der Vertragsübersicht Ihr individuelles Angebot aufrufen.

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