Fragen und Antworten zur Preis­anpassung bei den Erdgas-Tarifen

Sie haben Fragen zur Preis­anpassung bei den Erdgas-Tarifen? Wir beantworten Sie Ihnen gerne.

Was sind die Ursachen für die aktuelle Preisentwicklung?

Bereits im letzten Jahr kam es durch eine gesteigerte Nachfrage zu höheren Beschaffungskosten auf dem Weltmarkt und damit auch auf dem deutschen Handelsmarkt. Durch den Ukraine-Krieg und den damit verbundenen Rückgang der Gaslieferungen durch Russland hat sich diese Situation noch verstärkt. Inzwischen wurde die Alarmstufe im Erdgas ausgerufen, die ebenfalls Einfluss auf die Preise genommen hat. Die Versorgung ist weiterhin gesichert.

FAQ Erdgas:

Die von der Preisanpassung betroffenen Kunden werden zeitnah angeschrieben. Bei diesen Kunden werden die neuen Preise ab 1.10.2022 in Kraft treten.

Zum 1.10.2022 geben wir ausschließlich gestiegene Beschaffungskosten weiter.

Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt die Festpreisgarantie in unseren Verträgen FairGas 12 und FairGas 24 und der Konstant 2023-Option bestehen.

Eine gesicherte Prognose der Gaspreise ist nicht möglich. Experten gehen davon aus, dass der Gaspreis in absehbarer Zeit noch weiter steigen wird.

Viele Faktoren beeinflussen den Gaspreis. Derzeit übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich, dies führt entsprechend zu höheren Beschaffungspreisen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Preise sich erst dann stabilisieren können, wenn das Angebot die Nachfrage deckt. Dieser Effekt kommt aber nicht sofort beim Endverbraucher an, da wir bereits heute zu den sehr hohen Konditionen die Gasmengen für unsere Kunden beschaffen müssen. Wir beschaffen die benötigten Liefermengen eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen nicht sofort an unsere Kunden weitergeben zu müssen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Viele Wettbewerber die kurzfristig die benötigten Energiemengen beschaffen, mussten bereits Insolvenz anmelden. Die Stadtwerke Lohmar stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.

In der nächsten Jahresabrechnung wird automatisch zum 1.10.2022 eine Aufteilung des Verbrauchs auf Grundlage Ihres Durchschnittsverbrauchs vorgenommen.

Wenn Sie die Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, notieren Sie bitte Ihren Zählerstand zum Stichtag 30.9.2022 und übermitteln Sie uns diesen Zählerstand innerhalb von einer Woche. Das geht am schnellsten über unseren OnlineService.

Die Bundesregierung hat Ende Juli zwei neue Umlagen beschlossen, um die den Großhandelsunternehmen entstehenden Mehrkosten der Gasbeschaffung auf alle Endkunden zu verteilen. Diese Mehrkosten entstehen, weil die Vorlieferanten ausfallende russische Vertragslieferungen teuer am Weltmarkt nachbeschaffen müssen. Ebenso wird es eine Umlage für die Füllung der Gasspeicher geben. Beide Umlagen befinden sich bei der Bundesregierung in Arbeit und sollen bis zum 1. Oktober in Kraft treten. In den zum 1. Oktober 2022 mitgeteilten Preisen sind diese Mehrkosten noch nicht berücksichtigt.


Abschlag

Wir haben Ihren Abschlag für Erdgas im Rahmen der Preisänderung zum 1.10.2022 aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten angepasst. Wir raten von einer Senkung der Abschläge ab.

Wir haben den neuen Abschlag prozentual an die neuen Preise ab 1.10.2022 angepasst. In vielen Fällen wird der neue Abschlag trotzdem nicht ausreichen. Wir raten daher von einer Senkung des Abschlags ab. Zusätzlich hilft es, Ihren aktuellen Energieverbrauch zu senken, wir haben für Sie einige Tipps zum Energie sparen.


Sonstiges

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns noch keine konkreten Informationen oder Gesetzesentwürfe vor. Wir können daher keine Detailfragen beantworten. Sobald die Bundesregierung konkrete Informationen zur Verfügung stellen wird, werden wir Sie an dieser Stelle informieren. 

Aktuell gibt es nur einen Beschluss eine einmalige, am Energieverbrauch bzw. Abschlag bemessene, Soforthilfe, für private Haushalte und kleinere sowie mittlere Unternehmen im Dezember zu leisten. Die Umsetzung der Maßnahmen muss noch durch den Gesetzgeber in geltendes Recht umgesetzt werden. Sobald der rechtliche Rahmen geschaffen ist, werden wir die Reglungen selbstverständlich umgehend für Sie umsetzen. Sie müssen aktuell nichts tun.

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