Preisbremsen
Die Preisbremsen greifen ab März 2023. Sie gelten aber auch schon rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Alle Privatkundinnen und -kunden der Stadtwerke Lohmar sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun.
Die Höhe Ihrer Entlastung durch die Strom- oder Gaspreisbremse ist abhängig von:
- Ihrem Verbrauch im letzten Abrechnungszeitraum,
- Ihrem derzeitigen und zukünftigen Verbrauch,
- Ihrem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Bei Gas gilt zusätzlich: Haushaltskunden profitieren weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung. 7 Prozent Mehrwertsteuer gelten sowohl beim Grundpreis wie auch beim gedeckelten Arbeitspreis von 12 ct/kWh.