Preisbremsen

Die Preisbremsen greifen ab März 2023. Sie gelten aber auch schon rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Alle Privatkundinnen und -kunden der Stadtwerke Lohmar sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun.
Die Höhe Ihrer Entlastung durch die Strom- oder Gaspreisbremse ist abhängig von:

  • Ihrem Verbrauch im letzten Abrechnungszeitraum,
  • Ihrem derzeitigen und zukünftigen Verbrauch,
  • Ihrem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Bei Gas gilt zusätzlich: Haushaltskunden profitieren weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung. 7 Prozent Mehrwertsteuer gelten sowohl beim Grundpreis wie auch beim gedeckelten Arbeitspreis von 12 ct/kWh.

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