Allgemeinstrom
Unter Allgemeinstrom verstehen wir den Strom, der zum Beispiel für die Beleuchtung von Treppenhäusern, Fluren, Kellern sowie für Heizungsanlagen, Aufzüge, gemeinsam genutzte Waschräume, Schwimmbäder oder Garagen verbraucht wird.
Das Wichtigste im Überblick:
- Belieferung nach gesetzlichen Regelungen
- Kurze Kündigungsfrist (2 Wochen)
- Freie Wahl der Zahlungsweise
Grundversorgung Allgemeinstrom | netto1 | brutto2 | |
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Arbeitspreis | ct/kWh | 24,55 | 29,21 |
Grundpreis3 | €/Jahr | 138,80 | 165,17 |
Zählerpreis für Standardzähler oder mME4 | €/Jahr | 10,95 | 13,03 |
Stand: 1. April 2020
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Tarif:
Preisblatt Allgemeinstrom [PDF, 120 kB]
Preisbestandteile Strom Grundversorgung Allgemeinstrom [PDF, 163 kB]
1 | Die Nettoarbeitspreise enthalten Steuern (Stromsteuer), Abgaben (Konzessionsabgabe) sowie sonstige hoheitliche Belastungen (EEG-Umlage, KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage). |
2 | Die Bruttopreise enthalten die gültige Umsatzsteuer. Sie sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. |
3 | Der Grundpreis und der Zählerpreis sind für jeden Zähler zu zahlen. |
4 | Sollte bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut sein oder während der Vertragslaufzeit eingebaut werden, so entnehmen Sie den für Sie relevanten Zählerpreis bitte dem Preisblatt. |