FairRegio Strom

FairRegio Strom basis (Grundversorgung) erhalten Sie automatisch, wenn Sie im Netzgebiet der Stadtwerke Lohmar Strom beziehen und keinen Sondervertrag abgeschlossen haben.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Keine Mindestlaufzeit
  • Monatlich kündbar
  • Volle Flexibilität
1Die Nettoarbeitspreise enthalten Steuern (Stromsteuer), Abgaben (Konzessionsabgabe) sowie sonstige hoheitliche Belastungen (EEG-Umlage, KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage).
2Die Bruttopreise enthalten die gültige Umsatzsteuer. Sie sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
3Der Grundpreis und der Zählerpreis sind für jeden Zähler zu zahlen.
4Sollte bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut sein oder während der Vertragslaufzeit eingebaut werden, so entnehmen Sie den für Sie relevanten Zählerpreis bitte dem Preisblatt.

Was Grundversorgung bedeutet und wie sie rechtlich geregelt ist, finden Sie hier:

Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskunden in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen. Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf diese Grundversorgung.

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen das ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden.

Der Begriff Grundversorger stammt aus dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 EnWG) und bezeichnet das Energieversorgungsunternehmen (EVU) mit den meisten Haushaltskunden, also allen privaten Letztverbrauchern unabhängig vom Jahresverbrauch und gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Letztverbrauchern, mit einem Bedarf von bis zu 10.000 kWh pro Jahr, in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung.

Für jedes Netzgebiet existiert demnach genau ein Grundversorger. Dieser wird alle 3 Jahre durch den Netzbetreiber anhand der tatsächlichen Kundenzahl festgestellt.

Die allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung sind die Bedingungen, zu denen der Grundversorger Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert.

Sie sind in der StromGVV bzw. der GasGVV geregelt.

Sie sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages und beinhalten Bestimmungen über:

  • Art und Umfang der Versorgung
  • Aufgaben und Rechte des Grundversorgers und des Kunden
  • Abrechnung der Energielieferung
  • Beendigung des Grundversorgungsvertrages

Neben den allgemeinen Bedingungen darf der Grundversorger in eng begrenztem Umfang ergänzende Bedingungen festlegen.

Die allgemeinen Preise sind die Preise, zu denen Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas grundversorgt werden:  Der allgemeine Preis für die Grundversorgung setzt sich in der Regel zusammen aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis.

Der Grundversorger muss die allgemeinen Bedingungen, seine ergänzenden Bedingungen und die allgemeinen Preise öffentlich bekannt geben und auf seiner Internetseite veröffentlichen. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt normalerweise in der örtlichen Tageszeitung und/oder einem gemeindlichen Amtsblatt.

Die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung (StromGVV und GasGVV) geben den Rahmen vor, der an einigen Stellen durch ergänzende Bedingungen von jedem Grundversorger konkretisiert werden muss. Die ergänzenden Bedingungen erhalten beispielsweise:

  • mögliche Zahlungsweisen für fällige Forderungen
  • Regelungen zur (Selbst-)Ablesung und Übermittlung von Zählerständen
  • Kosten für unterjährige Abrechnungen
  • Mahnkosten
  • Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung

Der Grundversorger muss seine ergänzenden Bedingungen öffentlich bekannt geben und auf seiner Internetseite veröffentlichen. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt in der Regel in der örtlichen Tageszeitung und/oder einem gemeindlichen Amtsblatt.

Durch den Verbrauch von Energie, beispielsweise durch Betätigung des Lichtschalters (sogenanntes "konkludentes Verhalten"), kommt automatisch der Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande.

Sie wollen im Grundversorgungsvertrag bleiben
Dann müssen Sie dem Grundversorger beim Einzug schriftlich mitteilen, dass Sie nun von ihm Energie beziehen. Der Grundversorger bestätigt Ihnen den Vertragsabschluss schriftlich. Fragen Sie Ihren Versorger nach einem günstigeren Tarif.

Sie wollen den Energie-Liefervertrag wechseln
Wenn Sie nach dem Einzug nicht weiter in der Grundversorgung bleiben möchten, können Sie den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, sich einen neuen Lieferanten suchen oder zu einem günstigeren Tarif Ihres Grundversorgers wechseln. Sie haben aber grundsätzlich auch die Möglichkeit, schon vor dem Einzug einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung abzuschließen.

Der Grundversorger wird zum Ersatzversorger, wenn das vom Verbraucher außerhalb der Grundversorgung gewählte EVU ungeplant ausfällt, z.B. wenn dieses den Verbraucher aufgrund einer Insolvenz nicht mehr beliefern kann.

Damit beim Verbraucher kein Lieferungsausfall entsteht, erhält er dann eine Ersatzversorgung. Die Grundversorgung unterscheidet sich von der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) durch den Kreis der möglichen Kunden, denn die Ersatzversorgung erfasst sämtliche Letztverbraucher in Niederspannung und Niederdruck und ist damit nicht nur auf Haushaltskunden beschränkt. Außerdem hat der Grund- und Ersatzversorger die Möglichkeit, gegenüber Nicht-Haushaltskunden veränderte Preise festzusetzen, die er aber gesondert veröffentlichen muss.

Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten, während die Grundversorgung keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt und durch Kündigung des Vertrages beendet wird. Reagiert der Haushaltskunde nach Ablauf der Zeit nicht, wird die Ersatzversorgung zu einem Liefervertrag mit dem Grundversorger.

Den unveränderten Tarif für Bestandskunden finden Sie hier:

Preisblatt Strom für Privatkunden (Bestandskunden) [PDF, 497 kB]

FairRegio Strom basisnetto1brutto2
Arbeitspreisct/kWh62,3474,18
Grundpreis3€/Jahr140,80167,55
Zählerpreis für Standardzähler oder mME4€/Jahr10,9513,03

Gültig für Neukunden mit Vertagsbeginn ab 01.01.2022

Hier finden Sie weitere Informationen zu diesen Tarifen:

Preisblatt Strom für Privatkunden (Neukunden ab 01.01.2022) [PDF, 321 kB]

Preisblatt Strom für Privatkunden (Neukunden ab 22.12.2021) [PDF, 659 kB]

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