WEBVTT

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00:00:00.000 --> 00:00:05.000
Kennen Sie den neuen § 14a im Energiewirtschaftsgesetz?

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00:00:05.000 --> 00:00:08.000
Falls nicht, sind Sie hier richtig.

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00:00:08.000 --> 00:00:13.000
Dieser Film erklärt, wen das Gesetz betrifft und was es bedeutet.

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00:00:13.000 --> 00:00:18.000
Betroffen ist, wer nach dem 1. Januar 2024 eine Verbrauchseinrichtung

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00:00:18.000 --> 00:00:23.000
mit mehr als 4,2 Kilowatt Leistung zu Hause ans Stromnetz anschließt.

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00:00:23.000 --> 00:00:28.000
Dazu zählen zum Beispiel Wallboxen, Wärmepumpen sowie Klima- und Kälteanlagen.

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00:00:28.000 --> 00:00:35.000
Eine solche Anlage verpflichtet nach § 14a, den Netzbetreiber das Dimmen dieser Anlage,

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00:00:35.000 --> 00:00:40.000
also das kontrollierte Herunterregeln des Stromverbrauchs, zur Netzentlastung zu gestatten.

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00:00:40.000 --> 00:00:42.000
Warum ist das notwendig?

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00:00:42.000 --> 00:00:47.000
Nun, Deutschland hat sich bei der Energiewende viel vorgenommen.

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00:00:47.000 --> 00:00:51.000
Elektrische Verbrauchseinrichtungen werden häufig finanziell gefördert.

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00:00:51.000 --> 00:00:54.000
Aber das Stromnetz ist noch nicht überall entsprechend ausgebaut.

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00:00:54.000 --> 00:00:59.000
Wenn mehrere Haushalte zeitgleich abends ihr E-Auto laden, die Wärmepumpe einschalten

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00:00:59.000 --> 00:01:05.000
und weitere Geräte betreiben, droht ein Stromausfall in diesem Netzgebiet.

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00:01:05.000 --> 00:01:10.000
Bis das Stromnetz ausgebaut ist, ist als Übergangslösung die vertragliche Vereinbarung

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00:01:10.000 --> 00:01:14.000
mit dem Netzbetreiber nach § 14a notwendig.

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00:01:14.000 --> 00:01:18.000
Was heißt der Vertrag für Sie bei drohender Netzüberlastung?

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00:01:18.000 --> 00:01:24.000
Wenn eine PV-Anlage Ihre Wallbox oder das restliche Haus mit Strom versorgt, ändert sich nichts.

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00:01:24.000 --> 00:01:27.000
Denn dann sind Sie unabhängig vom Stromnetz.

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00:01:27.000 --> 00:01:31.000
Betroffen sind Sie, wenn Sie Strom aus dem Netz beziehen.

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00:01:31.000 --> 00:01:36.000
Droht eine Überlastung in Ihrem Wohngebiet, wird eine Dimmung notwendig.

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00:01:36.000 --> 00:01:40.000
Dazu sendet der Netzbetreiber ein Signal, um Geräte datenschutzkonform

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00:01:40.000 --> 00:01:43.000
und nach Ihrer Priorität automatisch zu dimmen.

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00:01:43.000 --> 00:01:48.000
Das E-Auto lädt nun trotzdem weiter, nur etwas langsamer.

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00:01:48.000 --> 00:01:52.000
Für das Dimmen Ihrer Verbrauchseinrichtung werden Sie finanziell entschädigt.

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00:01:52.000 --> 00:01:56.000
Mit der nächsten Stromrechnung zahlen Sie weniger Netzentgelte.

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00:01:56.000 --> 00:02:01.000
Wie hoch die Ersparnis genau ausfällt, erfahren Sie von Ihrem Netzbetreiber.

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00:02:01.000 --> 00:02:06.000
Im Rahmen der Elektroinstallation werden Sie zukünftig darüber informiert,

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00:02:06.000 --> 00:02:10.000
welche zusätzlichen Geräte Sie für den Prozess benötigen.

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00:02:10.000 --> 00:02:17.000
Nähere Informationen zum § 14a können Sie auch von Ihren Stadtwerken einholen.