Die bereits zum 1. Oktober 2023 gesenkten Strompreise der Stadtwerke Lohmar werden für Privat- und GewerbeKundInnen zum 1. Januar 2024 erneut nach unten angepasst. Alle von der Preisanpas-sung betroffenen KundInnen wurden hierzu schriftlich informiert.
Strom
Der Arbeitspreis in der Grundversorgung für Lohmarer PrivatKundInnen beträgt ab dem 1. Januar 2024 39,79 Cent statt 45,91 Cent brutto pro Kilowattstunde. Er sinkt damit um 6,12 Cent. Aufgrund gestiegener Netznutzungsentgelte erhöht sich dagegen der Grundpreis zum selben Datum um 17,85 Euro auf 207,94 Euro pro Jahr (vorher: 190,09 Euro). Insgesamt sparen KundInnen mit einem Jahresverbrauch von rund 3.000 Kilowattstunden damit 13,81 Euro monatlich ein.
Neben der Grundversorgung bieten die Stadtwerke Lohmar zusätzlich zwei Verträge mit garantierten Preisen über eine feste Laufzeit von 12 oder 24 Monaten an. Mit Abschluss eines solchen Festpreis-vertrages erhalten sie günstigere Preise als in der Grundversorgung, die zudem für ein oder zwei Jah-re garantiert und unbeeinflusst von Schwankungen Gültigkeit behalten.
Erdgas
Die Erdgaspreise für Privat- und GewerbeKundInnen bleiben zum Jahreswechsel unverändert. (Der vorübergehend reduzierte Mehrwertsteuersatz für Erdgas könnte sich hingegen zum 1. Januar 2024 wieder erhöhen).
Allgemeine Hinweise
Wer eine genaue Aufteilung nach altem/neuen Preis wünscht, wird gebeten, über den Onlineservice der Stadtwerke Lohmar zum Stichtag der Preisänderung den Zählerstand mitzuteilen.
Die hier genannten Preise gelten für das Netzgebiet der Rheinischen Netzgesellschaft. Je nach ver-sorgtem Netzgebiet können jedoch Abweichungen auftreten.
Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt derzeit bis zum 31.12.2023. Über eine Verlängerung der Strompreisbremse bis Ende April 2024 wird noch mit der EU-Kommission ver-handelt. Sollte diese Verlängerung eintreten, gilt Folgendes:
Falls der Strompreis brutto mehr als 0,40 Euro (bzw. 0,28 Euro bei Heizstrom oder Nachtstromspei-cherheizungen mit eigenem Zähler) beträgt, so sind 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf diesen Wert gedeckelt. Alles, was darüber hinausgeht, wird zum vollen Preis berechnet, der im Abrechnungszeitraum gilt. Sollten die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 enden, gelten ab Januar 2024 die jeweiligen Endpreise, auch wenn sie die genannten Grenzen überschreiten.