Gas-Soforthilfe für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Lohmar im Dezember

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Um Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Betriebe von den anhaltend hohen Energiepreisen zu entlasten, hat die Bundesregierung für den Monat Dezember per Gesetz eine Einmalzahlung für alle Erdgaskunden beschlossen. Die Stadtwerke Lohmar werden daher bei ihren Kundinnen und Kunden, die am SEPA-Lastschriftverfahren der Stadtwerke Lohmar teilnehmen, im Dezember keine Konto-Abbuchung für Gas vornehmen.

Diejenigen, die ihren monatlichen Abschlag für Gas selbst überweisen, sind angehalten, die Überweisung im Dezember auszusetzen. Sollte die Überweisung dennoch erfolgen, wird die Gutschrift aus der Soforthilfe automatisch in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.

Alle, die ihre Abschläge per Dauerauftrag begleichen, können diesen für Gas im Dezember pausieren lassen. Sollte der Dauerauftrag weiterlaufen, wird die Soforthilfe ebenfalls automatisch in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.  

Die Soforthilfe für Gas berechnet sich auf Basis der am 1. Dezember geltenden Arbeits- und Grundpreise und berücksichtigt ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs an Erdgas. Dies kann daher von der Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen abweichen. Die Dezemberhilfe wird in der nächsten Jahresabrechnung ausgewiesen und verrechnet.

Personen, die neben Gas auch für Strom oder Wasser einen Abschlag an die Stadtwerke Lohmar zahlen, finden den Anteil für Gas am einfachsten im Online-Kundenportal oder alternativ in der letzten Rechnung, in der Vertragsbestätigung oder im Preisinformationsschreiben, das im August zugestellt worden ist.

Fragen und Antworten zur Soforthilfe Gas finden Sie hier

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