Die Stadtwerke Lohmar informieren: Gasbeschaffungsumlage und Mehrwertsteuersenkung

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Alle Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Lohmar wurden, gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben, hinsichtlich der ab dem 1. November 2022 vorgesehenen Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage angeschrieben. Am 29. September 2022 hat die Bundesregierung die vom Gesetzgeber geplante Gasbeschaffungsumlage wieder zurückgezogen.

Selbstverständlich werden die Stadtwerke Lohmar ihre Preise entsprechend korrigieren und die Gasbeschaffungsumlage nicht abrechnen.

Als weitere Maßnahme des dritten Entlastungspakets, wird mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19% auf 7% reduziert.

Auch diese Steuersenkung wird eins zu eins an alle Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Lohmar weitergegeben, d.h. die Nettopreise bleiben gleich, die Bruttopreise sinken ab dem Anpassungstermin um den entsprechenden Mehrwertsteueranteil. In der nächsten Jahresabrechnung wird daher automatisch eine Aufteilung des Verbrauchs zum 01.10.2022 vorgenommen.

Die sich evtl. durch die Anpassung der Abschläge ergebenden Überzahlungen werden mit künftigen Zahlungen, spätestens jedoch bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung, berücksichtigt. Dies kann ggf. zu niedrigeren Abbuchungen oder Erstattungen führen.

Aufgrund der Vielzahl von Änderungen und der damit verbundenen Verpflichtung, alle Kundinnen und Kunden jederzeit rechtzeitig zu informieren, ist die aktuelle Preislage nur noch schwer zu überblicken. Die Stadtwerke Lohmar stehen daher für alle Fragen rund um die Preisentwicklungen, sofern sie bereits offiziell geklärt sind, gerne Rede und Antwort.

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